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FAHRER
Schichtplaner
Lenken, andere Arbeit, Pausen, Arbeitszeit und tägliche Ruhezeit.
⚠️ Wichtig
Das Ergebnis ist eine Planungshilfe. Gesetzliche Grenzwerte, Fahrzeugpapiere, Streckenbeschränkungen und Tarife immer separat prüfen.
Wie unterscheiden sich Lenkzeit, Arbeitszeit und tägliche Ruhezeit?
- Arbeitszeit nach Richtlinie 2002/15/EG umfasst das Lenken und andere Arbeiten wie Be- und Entladen oder technische Tätigkeiten. Pausen, Ruhezeiten und entsprechend eingestufte Bereitschaftszeiten zählen unter den jeweiligen Voraussetzungen nicht als Arbeitszeit.
- Es darf nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause gearbeitet werden. Bei mehr als 6 bis 9 Stunden täglicher Arbeitszeit sind insgesamt mindestens 30 Minuten Pause erforderlich; bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
- Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Eine einzelne Woche darf bis zu 60 Stunden erreichen, wenn im maßgeblichen Viermonatszeitraum der Durchschnitt von höchstens 48 Stunden eingehalten wird.
- Bei Nachtarbeit gilt als EU-Grundregel höchstens 10 Stunden Arbeitszeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Nationale Vorschriften und Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen können Einzelheiten oder zulässige Abweichungen regeln.
Wichtig: Lenkzeitpausen nach Verordnung 561/2006 und Arbeitszeitpausen nach Richtlinie 2002/15/EG sind getrennte Anforderungen. Dieselbe tatsächliche Pause kann beide nur erfüllen, wenn Zeitpunkt und Dauer für beide Regelwerke passen.