Nach den dauerhaft geltenden französischen Bergzonen-Regeln läuft die Winterausrüstungsperiode jedes Jahr vom 1. November bis 31. März. Für 2026/27 ist daher ab 1. November 2026 zu planen. Die Pflicht gilt in von Präfekten festgelegten und ausgeschilderten Gebieten der Alpen, Pyrenäen, des Jura, der Vogesen und des Zentralmassivs.

Lkw ohne Anhänger

Busse und Lkw ohne Anhänger oder Sattelauflieger dürfen zugelassene Winterreifen nutzen oder abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.

Nur Reifen mit 3PMSF-Symbol gelten als gleichwertig zu abnehmbaren Vorrichtungen. M+S-Reifen dürfen weiter genutzt werden, erfordern dann aber zusätzlich Ketten oder gleichwertige Ausrüstung.

Lkw mit Anhänger oder Auflieger

Für Gespanne gilt die strengere Regel: Vorrichtungen für mindestens zwei Antriebsräder müssen auch bei montierten 3PMSF-Winterreifen mitgeführt werden. Diese Unterscheidung ist für internationale Transporte entscheidend.

Geltungsgebiet

Es gibt keine landesweite allgemeine Winterreifenpflicht. Präfekturverordnungen bestimmen Gemeinden in 34 Bergdepartements; Schilder markieren Ein- und Ausfahrt. Die Liste 2026/27 ist vor der Fahrt neu zu prüfen.

Checkliste

Route auf markierte Zonen prüfen, Solo-Lkw und Gespann unterscheiden, 3PMSF kontrollieren, passende Ketten für zwei Antriebsräder mitnehmen und Zeit für Montage sowie Bergverkehr einplanen.

Offizielle Quelle

  • [Service-Public: Winterausrüstung in Frankreich](https://www.service-public.fr/particuliers/actualites/A14389)

Stand: 9. September 2026. Die amtliche Seite nennt noch 2025/26; aktualisierte Präfekturlisten vor dem 1. November prüfen.