Für Lkw über 3,5 t beginnt die österreichische Winterausrüstungspflicht am 1. November 2026 und endet am 15. April 2027. Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln. Die Pflicht gilt im gesamten Zeitraum unabhängig von Schnee.
Welche Reifen sind vorgeschrieben?
An allen Rädern mindestens einer Antriebsachse müssen Winterreifen montiert sein. Anerkannt sind M+S, M.S, M&S oder das Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen genügen nur mit zulässiger Winterkennzeichnung.
Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Radialreifen 5 mm und bei Diagonalreifen 6 mm. Vor einer langen Tour sollte sie mit Reserve gemessen werden.
Schneeketten mitführen
Im selben Zeitraum sind geeignete Schneeketten für mindestens zwei Reifen einer Antriebsachse mitzuführen. Sie müssen zur Reifengröße passen und werden auf schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn eingesetzt, wenn Bedingungen oder Schilder es verlangen. Winterreifen ersetzen die Mitführpflicht nicht.
Checkliste
Alle Räder der gewählten Antriebsachse prüfen, Profil messen, Kennzeichnung kontrollieren, mindestens zwei passende Ketten mitführen und Montagezeit einplanen. Auf Tiroler und anderen Alpenrouten müssen Ketten leicht erreichbar sein.
Bei Verstößen können Sanktionen und eine Untersagung der Weiterfahrt folgen. Verzögerungen sind mit Lenk- und Ruhezeiten abzustimmen.
Offizielle Quelle
- [Österreichische Bundesregierung: Winterreifenpflicht](https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/mobilitaet/kfz/10/2/Seite.063100)
Stand: 9. September 2026. Vor der Fahrt amtliche Hinweise und Verkehrszeichen prüfen.