Verbände aus **Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien** haben angekündigt, Grenzübergänge zur Europäischen Union ab dem **14. September 2026** blockieren zu können, falls keine Lösung für die Aufenthaltszeiten von Berufskraftfahrern im Schengen-Raum gefunden wird.
Bislang handelt es sich um eine **angekündigte Protestmaßnahme, nicht um einen amtlichen Sperrplan**. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren weder eine endgültige Einigung noch eine genaue Liste betroffener Übergänge öffentlich bestätigt.
Warum ist der Streit eskaliert?
Für kurzfristige Aufenthalte von Nicht-EU-Staatsangehörigen im Schengen-Raum gilt grundsätzlich: höchstens **90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen**. Die Verbände argumentieren, international eingesetzte Fahrer dürften nicht wie Touristen behandelt werden.
Das seit April 2026 vollständig betriebsbereite EU-Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen elektronisch. Dadurch lässt sich die 90/180-Tage-Grenze an der Grenze leichter kontrollieren.
Gefordert wird eine besondere Lösung für Berufskraftfahrer, etwa eine Ausnahme, ein längerer zulässiger Aufenthalt oder ein passendes Visum.
Wo drohen Störungen?
Besonders betroffen wären Frachtkorridore zwischen dem Westbalkan und der EU, vor allem in Richtung Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland. Umfang, Beginn und Auswirkungen auf den Personenverkehr können je Übergang unterschiedlich sein.
Was sollten Disposition und Fahrer tun?
- Meldungen der Grenzbehörden und nationalen Transportverbände am 13. und 14. September erneut prüfen.
- Zeit-, Kraftstoff- und sichere Parkplatzreserven einplanen.
- Kunden frühzeitig auf mögliche Änderungen der Ankunftszeit hinweisen.
- Für Kühl-, Tier- oder ADR-Transporte einen konkreten Warteplan vorbereiten.
- Verbleibende 90/180-Tage anhand tatsächlicher Grenzübertritte berechnen; Lenk- und Ruhezeiten ersetzen diese Aufenthaltsregel nicht.
- Nur zu bestätigten Alternativübergängen umleiten und vorher Öffnungszeiten sowie zugelassene Güter prüfen.
Hinweis zur 90/180-Berechnung
Der Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission ist ein Hilfsmittel und keine Einreisegenehmigung. Langzeitvisum, Aufenthaltstitel oder bilaterale Regelung können die Situation eines Fahrers verändern. Grenzfälle sind mit der zuständigen Behörde zu klären.
Quellen
- [Bericht über die Proteste und den Termin 14. September](https://www.aljazeera.com/economy/2026/8/31/western-balkans-truck-drivers-threaten-eu-border-blockade)
- [90/180-Tage-Rechner der Europäischen Kommission](https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/border-crossing/short-stay-calculator_en)
- [Offizielle EU-Informationen zum EES](https://travel-europe.europa.eu/ees_en)
Aktualisiert am 1. September 2026. Die Lage kann sich ändern; prüfen Sie vor der Disposition die neuesten amtlichen Meldungen.