Die niederländischen Null-Emissions-Zonen sind bereits aktiv, doch wichtige Übergangsfristen für Transportunternehmen folgen zwischen 2027 und 2030. Emissionsfreie Fahrzeuge dürfen einfahren; bestimmte vor 2025 zugelassene Transporter und Euro-6-Lkw erhalten befristeten Zugang. Entscheidend sind Fahrzeugart, Emissionsklasse und Erstzulassungsdatum.
Änderung 2027
Die Übergangsfrist für gewerbliche Euro-5-Transporter endet am 1. Januar 2027. Danach ist die reguläre Einfahrt ohne Ausnahme oder individuelle Genehmigung nicht mehr möglich.
Euro-6-Transporter dürfen nach der derzeit formell geltenden Regel bis 1. Januar 2028 einfahren. Die Regierung beabsichtigt eine Verlängerung bis 1. Januar 2029; laut offiziellem Portal ist sie aber erst nach Änderung der Verkehrsregeln endgültig. Die Disposition muss den aktuellen Rechtsstand prüfen.
Lkw-Fristen 2028 und 2030
Euro-6-Sololkw mit Erstzulassung vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 haben Zugang bis 1. Januar 2028. Sololkw mit Erstzulassung 2020–2024 erhalten Übergangszugang bis 1. Januar 2030.
Euro-6-Sattelzugmaschinen mit Erstzulassung 2017–2024 dürfen ebenfalls bis 1. Januar 2030 einfahren. Ab 2025 erstmals zugelassene neue Nutzfahrzeuge müssen für die Einfahrt grundsätzlich emissionsfrei sein, vorbehaltlich festgelegter Sonderfahrzeug-Ausnahmen.
Ausländische Fahrzeuge
Die Regeln gelten auch für ausländische Kennzeichen. Vor der Zustellung sind Stadt, Zonengrenze, Kategorie, Euro-Klasse, Erstzulassung und Registrierungsverfahren zu prüfen. Euro 6 allein genügt nicht, weil die Frist je nach Bauart und Datum variiert.
Checkliste
Erstzulassung dokumentieren, Fahrzeugart bestimmen, amtlichen Kennzeichencheck nutzen, Ausnahme vor Terminbuchung klären und mögliche Umschlagkosten einkalkulieren.
Offizielle Quellen
- [Op weg naar ZES: Zufahrtsregeln](https://opwegnaarzes.nl/bedrijven/toegangsregels)
- [Informationen für ausländische Fahrzeuge](https://opwegnaarzes.nl/bedrijven/buitenlandse-voertuigen)
Stand: 9. September 2026. Die geplante Verlängerung für Euro-6-Transporter ist bis zur formellen Änderung erneut zu prüfen.