Die 1000-Punkte-Regel gehört zu den wichtigsten Erleichterungen für den Straßentransport kleinerer Gefahrgutmengen. Sie ist in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR geregelt und wird in der Praxis von Verladern, Disponenten, Fahrern und Gefahrgutbeauftragten regelmäßig angewendet.

Entscheidend ist jedoch nicht einfach die transportierte Gesamtmenge. Für jedes gefährliche Gut müssen die richtige Beförderungskategorie, die nach ADR anzusetzende Menge und der zugehörige Faktor berücksichtigt werden. Bei Mischladungen werden die berechneten Gefahrgutpunkte anschließend addiert.

Dieser Beitrag erklärt die 1000-Punkte-Regel Schritt für Schritt und zeigt anhand praktischer Beispiele, wie die Berechnung funktioniert.

Was ist die 1000-Punkte-Regel im ADR?

Die sogenannte 1000-Punkte-Regel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Freistellung in Zusammenhang mit den je Beförderungseinheit beförderten Mengen nach ADR 1.1.3.6.

Bleibt eine Beförderung innerhalb der dort festgelegten Mengengrenzen, müssen bestimmte ADR-Vorschriften nicht angewendet werden.

Wichtig: Eine Beförderung unter 1000 Punkten ist kein Transport außerhalb des Gefahrgutrechts. Zahlreiche Anforderungen bleiben weiterhin bestehen. Dazu gehören je nach Gefahrgut und Beförderung unter anderem die korrekte Klassifizierung, geeignete Verpackungen, Kennzeichnung und Bezettelung, Ladungssicherung, Unterweisung sowie erforderliche Angaben im Beförderungspapier.

Die 1000-Punkte-Regel reduziert also bestimmte Anforderungen, hebt das ADR aber nicht vollständig auf.

Wo findet man die Beförderungskategorie?

Die für die Berechnung relevante Beförderungskategorie steht in Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR, Spalte 15.

Die Kategorie darf nicht allein anhand einer UN-Nummer geraten werden. Für die Berechnung ist immer der tatsächlich zutreffende ADR-Eintrag entscheidend, einschließlich Benennung, Klassifizierung und gegebenenfalls Verpackungsgruppe.

Die Beförderungskategorien reichen von 0 bis 4.

1000-Punkte-Tabelle: Kategorien und Faktoren

Für eine Mischladung werden die Mengen der einzelnen Gefahrgüter mit dem jeweiligen Faktor multipliziert.

* Beförderungskategorie 0: Die Freistellung nach 1.1.3.6 kann für diese Güter nicht genutzt werden.
* Beförderungskategorie 1: Faktor 50 im Regelfall. Für bestimmte ausdrücklich im ADR genannte Sonderfälle gilt eine abweichende Berechnung.
* Beförderungskategorie 2: Faktor 3.
* Beförderungskategorie 3: Faktor 1.
* Beförderungskategorie 4: Faktor 0; diese Güter bleiben bei der Punkteberechnung unberücksichtigt.

Bei nur einem Gefahrgut entsprechen daraus typische Mengengrenzen von 20 Einheiten für Kategorie 1, 333 Einheiten für Kategorie 2 und 1.000 Einheiten für Kategorie 3.

Welche Einheit anzusetzen ist, hängt vom konkreten Gefahrgut und den Vorgaben des ADR ab.

Wie werden ADR-Punkte berechnet?

Die Grundformel ist einfach:

Menge × Faktor der Beförderungskategorie = ADR-Punkte

Werden mehrere Gefahrgüter gemeinsam in einer Beförderungseinheit transportiert, werden die Punkte aller relevanten Positionen addiert.

Die Gesamtsumme darf 1.000 Punkte nicht überschreiten.

Ein Ergebnis von genau 1.000 Punkten liegt damit noch innerhalb der rechnerischen Grenze. Bei 1.001 Punkten ist die Grenze überschritten.

Beispiel 1: Diesel nach der 1000-Punkte-Regel

UN 1202 Dieselkraftstoff ist beim üblichen ADR-Eintrag der Beförderungskategorie 3 zugeordnet.

Für Kategorie 3 gilt Faktor 1.

Beispiel:

600 Liter Diesel × 1 = 600 Punkte

Die berechnete Summe beträgt 600 Punkte und liegt damit unter der Grenze von 1.000 Punkten.

Bei 1.000 Litern ergibt sich:

1.000 × 1 = 1.000 Punkte

Die Grenze wird nicht überschritten.

Beispiel 2: Benzin nach ADR 1.1.3.6

UN 1203 Benzin ist der Beförderungskategorie 2 zugeordnet.

Für Kategorie 2 gilt Faktor 3.

Beispiel:

250 Liter Benzin × 3 = 750 Punkte

Die Beförderung liegt rechnerisch unterhalb der 1.000-Punkte-Grenze.

333 Liter ergeben:

333 × 3 = 999 Punkte

Bereits eine kleine zusätzliche Menge kann deshalb dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.

Beispiel 3: Mischladung aus Diesel und Benzin

Besonders wichtig ist die Berechnung bei mehreren Gefahrgütern auf derselben Beförderungseinheit.

Beispiel:

400 Liter Diesel, Kategorie 3:

400 × 1 = 400 Punkte

150 Liter Benzin, Kategorie 2:

150 × 3 = 450 Punkte

Gesamt:

400 + 450 = 850 Punkte

Die Mischladung ergibt 850 ADR-Punkte.

Damit bleibt sie rechnerisch innerhalb der 1000-Punkte-Regel, sofern auch alle weiteren Voraussetzungen für die Anwendung von ADR 1.1.3.6 erfüllt sind.

Welche Menge muss für die ADR-Berechnung verwendet werden?

Eine häufige Fehlerquelle ist die falsche Bezugsgröße.

Je nach Gefahrgut können unterschiedliche Größen maßgeblich sein. Bei flüssigen Stoffen wird beispielsweise häufig die Menge in Litern angesetzt, bei festen Stoffen die Nettomasse in Kilogramm. Für bestimmte Gase oder Gegenstände gelten eigene Vorgaben.

Deshalb sollte die Mengeneinheit niemals nur aufgrund der Verpackung oder eines Lieferscheins angenommen werden.

Maßgeblich ist die Mengendefinition des Unterabschnitts 1.1.3.6.3 ADR für das konkrete Gefahrgut.

Zählen Güter der Beförderungskategorie 4 mit?

Nein.

Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 4 bleiben bei der Berechnung nach ADR 1.1.3.6.4 unberücksichtigt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass für diese Güter keinerlei Gefahrgutvorschriften gelten. Die Punkteberechnung ist nur ein Teil der gesamten ADR-Prüfung.

Was passiert bei Beförderungskategorie 0?

Bei Gefahrgütern der Beförderungskategorie 0 kann die Freistellung nach der 1000-Punkte-Regel nicht angewendet werden.

Eine solche Position darf deshalb nicht einfach mit einem Faktor von 0 behandelt und mit anderen Gefahrgütern zusammengerechnet werden.

Die Beförderungskategorie muss vor der Berechnung für jede einzelne Gefahrgutposition korrekt geprüft werden.

Sind genau 1.000 ADR-Punkte erlaubt?

Ja.

Nach ADR darf die nach 1.1.3.6 berechnete Summe 1.000 nicht überschreiten.

Deshalb gilt:

1.000 Punkte = Grenze eingehalten

1.001 Punkte = Grenze überschritten

Natürlich gilt das nur, wenn die verwendeten Beförderungskategorien, Mengen und Einheiten korrekt bestimmt wurden und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Pflichten bleiben unter 1.000 Punkten bestehen?

Die 1000-Punkte-Regel ist keine vollständige Freistellung vom ADR.

Auch bei einer Beförderung innerhalb der Mengengrenze können weiterhin Anforderungen bestehen.

Dazu gehören insbesondere:

* korrekte Klassifizierung des Gefahrguts
* zugelassene und geeignete Verpackung
* vorgeschriebene Kennzeichnung und Bezettelung
* Ladungssicherung
* Unterweisung der beteiligten Personen
* erforderliches Beförderungspapier und korrekte Mengenangaben
* die vorgeschriebene Feuerlöschausrüstung
* stoff- und beförderungsspezifische Sondervorschriften

Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, muss deshalb zusätzlich zur Punkteberechnung geprüft werden.

Häufige Fehler bei der 1000-Punkte-Regel

Falsche Beförderungskategorie

Die Kategorie wird nicht frei gewählt. Entscheidend ist der zutreffende Eintrag in Tabelle A, Spalte 15 des ADR.

Falsche Menge oder Einheit

Bruttogewicht, Nettomasse und Liter sind nicht beliebig austauschbar. Die richtige Bezugsgröße richtet sich nach ADR 1.1.3.6.3.

Mischladungen getrennt betrachten

Wer Diesel, Benzin oder andere Gefahrgüter gemeinsam transportiert, darf nicht jede Position isoliert bis zu ihrer Einzelgrenze ausschöpfen. Bei verschiedenen Beförderungskategorien müssen die Punkte gemeinsam berechnet werden.

Kategorie 0 übersehen

Eine Gefahrgutposition der Beförderungskategorie 0 kann die Anwendung der Freistellung ausschließen.

Unter 1000 Punkte mit „kein ADR“ verwechseln

Auch unterhalb der Grenze bleiben zahlreiche Gefahrgutpflichten bestehen.

ADR-Punkte schneller mit dem Rechner prüfen

Für einzelne Gefahrgutpositionen und Mischladungen kann die Berechnung mit dem ADR 1000-Punkte-Rechner von EuroTruckTools durchgeführt werden.

Der Rechner verwendet die Faktoren der Beförderungskategorien und addiert die einzelnen Positionen automatisch.

Adresse:

/de/rechner/adr-1000-punkte/

Die Beförderungskategorie und die richtige Mengeneinheit müssen trotzdem anhand des konkreten ADR-Eintrags geprüft werden. Der Rechner ersetzt keine Klassifizierung oder fachkundige Gefahrgutberatung.

Fazit

Die 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 kann Gefahrguttransporte mit kleineren Mengen deutlich vereinfachen. Voraussetzung ist jedoch eine korrekte Berechnung.

Entscheidend sind drei Schritte:

  1. Beförderungskategorie für jede Gefahrgutposition prüfen.
  2. ADR-relevante Menge mit dem richtigen Faktor multiplizieren.
  3. Alle Punkte der Beförderungseinheit addieren.

Die Gesamtsumme darf 1.000 Punkte nicht überschreiten.

Wer Kategorie, Bezugsgröße oder Mischladung falsch bewertet, kann trotz scheinbar niedriger Punktzahl außerhalb der Freistellung liegen. Deshalb sollte die Berechnung immer zusammen mit dem konkreten ADR-Eintrag geprüft werden.

Regelwerksbasis und Quellen

Regelwerksbasis: ADR 2025, anwendbar seit 1. Januar 2025.

Für die fachliche Prüfung dieses Beitrags wurden insbesondere das ADR 2025 der UNECE, die DGG-Info der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie die deutschen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut RSEB 2025 herangezogen.

Redaktioneller Stand: August 2026.

Aktualisiert: 2026-08-28